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Landesverband der Vertriebenen & Spätaussiedler 
im Freistaat Sachsen / Schlesische Lausitz e.V.

SATZUNG

1. Abschnitt – Allgemeines
§ 1       Name, Sitz

(1) Der Landesverband führt den Namen „Landesverband der Vertriebenen und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen/Schlesische Lausitz“, im Folgenden LV Sachsengenannt.     

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Dresden.    

(3) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e. V.“    

(4) Der Verein strebt die Mitgliedschaft im Bundesverband „Bund der Vertriebenen, Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände“ an.

§ 2       Zweck und Ziele

Zweck des Vereins ist die Betätigung im Bereich der Kulturarbeit und Kulturförderung, der Bildung, der Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene, der Integration für Spätaussiedler und der Völkerverständigung. Er bekennt sich zur Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 und ist überparteilich und überkonfessionell. Der Verein verfolgt  dabei folgende Ziele:

1. Mitwirkung an einer gerechten Völker- und Staaten-Ordnung, in der Vertreibungen, Völkermord oder andere Formen von „ethnischen Säuberungen“ und Diskriminierungen weltweit gebannt und das Recht auf die Heimat einschließlich des Rechts auf Eigentum, das Volksgruppenrecht und das Selbstbestimmungsrecht für alle Völker bzw. Volksgruppen, auch für die deutschen Heimatvertriebenen, garantiert sind;

2. Pflege, Förderung und Weiterentwicklung des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes der Heimat als Teil der deutschen und europäischen Kultur sowie verstärkte Vermittlung von Kenntnissen über Ostdeutschland und die früheren deutschen Siedlungsgebiete in Ost- und Südosteuropa und deren Geschichte;

3. Unterstützung der aus ihrer Heimat vertriebenen, geflohenen und ausgesiedelten Deutschen, Beförderung ihrer Integration sowie, auf der Basis von Demokratie und gegenseitiger Achtung, die Vertretung dieser Gruppe gegenüber Regierungen, gesetzgebenden Körperschaften und der Öffentlichkeit in allen gemeinsamen Angelegenheiten, die mit dem Verlust der Heimat zusammenhängen;

4. Beizutragen zur Verständigung der Völker in Europa auf der Basis von Wahrheit und Recht, insbesondere zur Herstellung von partnerschaftlichen Beziehungen zwischen den Deutschen und der Bevölkerung in den ehemals deutschen Staats- und Siedlungsgebieten;

5.  Stärkung der in den Heimatgemeinden lebenden Deutschen in ihrer Existenz und in ihren Rechten als Volksgruppe, insbesondere beim Gebrauch ihrer Muttersprache;

6.  Mitwirkung bei der Integration der Spätaussiedler im Freistaat Sachsen.

Die Verwirklichung dieser Ziele geschieht unter anderem durch die Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft, die Vertretung in Gremien, die Hilfe bei Behörden, den Tag der Heimat, Informationsveranstaltungen und Publikationen sowie die enge Kooperation mit der Stiftung „Erinnerung, Begegnung, Integration – Stiftung der Vertriebenen im Freistaat Sachsen“. Im Rahmen der landesweiten kulturellen Projektarbeit soll insbesondere mit dem Verein „Erinnerung und Begegnung e. V.“ zusammengewirkt werden.

§ 3       Gemeinnützigkeit

(1) Der LV Sachsen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.   

(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten 
keine Anteile am Überschuss und auch keine sonstigen Zuwendungen. Die Tätigkeit für die in dieser Satzung vorgesehenen Gremien und Ämtern ist ehrenamtlich; es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck 
der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4       Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.