Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement

Ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger in Sachsen engagiert sich ehrenamtlich. Alle Engagierten bringen sich mit Zeit und Energie zum Wohle anderer ein. In sehr vielfältigen Bereichen und in unterschiedlichem Umfang leisten Menschen ohne Vergütung wertvolle Beiträge für das Gemeinwesen.

Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« ist ein Angebot an alle sächsischen Gemeinden sowie Vereine, Verbände und andere Träger des Engagements, das Ehrenamt der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Zahlreiche Kooperationspartner beteiligen sich am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« und bieten den Inhabern der Karte verschiedene Vergünstigungen an, zum Beispiel beim Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen.

Mit der 5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte sind – wie schon in der Vergangenheit – zur besseren Unterscheidung Änderungen am Layout sowie den Rahmenbedingungen verbunden. Ebenso wurden der Leitfaden, das Faltblatt mit Antrag sowie die Aufkleber für die Kooperationspartner neugestaltet.

Gültigkeit, Beantragung und Vergabe der Ehrenamtskarte

Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Die 5. Auflage gilt bis zum 31.12.2024.

Um die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens zwei Jahre,
  • durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich,
  • Mindestalter: 14 Jahre,
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Einsatzort: Freistaat Sachsen sowie
  • die Beteiligung der Wohnsitzgemeinde an der Vergabe der Karte.

Beteiligt sich die Wohnsitzgemeinde nicht am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte«, ist eine Beantragung bzw. Vergabe über die Ehrenamtsagentur Sachsen möglich.

Ausgebildete Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.

Trägerorganisationen können sein:

  • als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen,
  • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.

Informationen für Verbände

Landesweit tätige Verbände können mit dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Vereinbarung über ein Verfahren zur verbandsspezifischen Gestaltung, Beantragung und Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte abschließen. Sie sind danach berechtigt, von den bei Ihnen und den Mitgliedsverbänden ehrenamtlich tätigen Personen entsprechende Anträge entgegenzunehmen, zu prüfen und die Ehrenamtskarten eigenverantwortlich auszugeben. Die Ehrenamtskarten können dann mit einem Logo des Verbandes bedruckt werden.

Alexander Schulz